• Die Jugendräume stehen nur den Kindern, Jugendlichen und Gruppenleitern der KjG, der Ministranten und des Zeltlagers St. Bonifaz zur Verfügung. Personen, die nicht diesen Gruppen angehören, dürfen sich nicht in den Jugendräumen aufhalten. Bei jeder Benutzung muss immer mindestens ein Gruppenleiter anwesend sein.
  • Der Ministranten- und KjG-Gruppe steht für die Benutzung außerhalb der Gruppenstundenzeit ein Schlüssel zur Verfügung. Der Schlüssel ist im Besitz eines Gruppenleiters, der vom Pfarrer und Pastoralreferenten bestimmt wird. Von diesem Gruppenleiter kann der Schlüssel nur durch einen anderen Gruppenleiter über 16 Jahren ausgeliehen werden und ist spätestens am Tag nach Benutzung der Räume zurückzugeben. Die ausleihende Person ist für die Beachtung der Hausordnung verantwortlich. Bei Abholung muss der Ausleihende unterschreiben, dass er den Schlüssel empfangen hat, bei der Rückgabe, dass die Räume in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wurden. Falls es dringend notwendig ist, darf der Ausleihende den Schlüssel an einen anderen Gruppenleiter gegen Unterschrift weitergeben. An den Schlüsselinhaber geht damit die Verantwortung für die Beachtung der Hausordnung und für die Sauberkeit der Räume über. Außerdem muss er dann den Schlüssel am nächsten Tag abgeben. Der Schlüsselinhaber hat das Hausrecht und darf Personen zum Verlassen der Räume anhalten.
  • Die Jugendräume sind s t e t s sauber (besenrein) zu verlassen, d. h. es muss nach jeder Benutzung und jeder Gruppenstunde eigenverantwortlich gereinigt werden. Sollte ein gründliches Reinigen am selben Tag nicht möglich sein, muss an diesem Tag wenigstens einigermaßen aufgeräumt werden. Am Folgetag um 16.00 Uhr müssen die Räume gründlich gereinigt sein!! Ist am Folgetag eine Veranstaltung in den Räumen, müssen die Räume sofort und u. U. auch noch in der Nacht genau gereinigt werden! Folgendes ist bei der Reinigung zu beachten: Das Geschirr und die Gläser sind abzuspülen und aufzuräumen. Ebenso sind die Flaschen in die Kästen zu stellen. Flaschen für alkoholische Getränke dürfen nach der Benutzung nicht offen herumstehen, sondern müssen weggeräumt werden (Geräteraum)!!! Die Restmüll-Abfalleimer sind  zu entleeren (Mülltonnen für Restmüll neben der Sakristeitür). Der Müll ist zu trennen (gelber Sack – Restmüll – Glas). Angebrochene Lebensmittel (Getränkeflaschen, Knabbereien usw.) und Speisen dürfen in den Räumen nicht zwischengelagert werden, sondern sind beim Verlassen wieder mitzunehmen. Die Oberflächen (Tische, Spülzeile, Arbeitsplatte…) sind nass zu wischen. Der Boden (auch in den Toiletten) muss gekehrt werden. Bei größerer Verunreinigung ist er auch nass zu wischen.
  • Nach den Gruppenstunden und nach jeder Benutzung sind die Heizungen abzudrehen, Stühle zu stapeln, Tische an den Rand zu stellen und ggf. der Netzschalter hinter dem Medienschrank zu drücken.
  • Die Räume der Kegelbahn sind außerhalb der Gruppenstunde kein regulärer Aufenthaltsraum. Die Kegelbahn darf nur während der Gruppenstunde benutzt werden. Der Kegelschlüssel kann beim Pastoralreferenten ausgeliehen wurde. Das Betreten der Bahn und des Technikbereichs (Stromschlaggefahr!) ist verboten. Der Eingang bzw. Ausgang über die Kegelbahn darf nur im Notfall benutzt werden. Aufenthalt im Freien ist auf dieser Seite der Räume verboten.
  • Bei der Benutzung der Räume ist darauf zu achten, dass niemand die Wände (z. B. durch Fußabdrücke) verschmutzt. Beschädigungen sind dem Hausmeister, dem Pfarrer oder dem Pastoralreferenten zu melden. Für die Schäden muss der Verursacher aufkommen.
  • Die Dauer des Aufenthalts außerhalb der Gruppenstundenzeit ist bis max. 02.00 Uhr beschränkt. In der Osternacht und an Weihnachten ist der Aufenthalt ausnahmsweise bis 03.00 Uhr erlaubt. Die Räume müssen jedoch am Tag nach der Feier in einer Gemeinschaftsaktion geputzt werden. Sollte dies nicht geschehen, werden die Feiern untersagt. An Silvester dürfen die Räume nicht benutzt werden.
  • Das Übernachten in den Räumen ist untersagt. Ausnahmen für eine Gruppenaktion der Ministranten oder der KjG können nur vom Pfarrer oder vom Pastoralreferenten genehmigt werden.
  • Die allen Ministranten- und KjG-Gruppen zugänglichen Gemeinschaftsschränke sind sauber und ordentlich zu halten. Die sich darin befindenden Materialien, Spiele u. ä. sind nach der Benutzung wieder ordentlich aufzuräumen. Darüber hinaus wird jeder Ministranten- und KjG-Gruppe ein eigener Gruppenschrank zur Verfügung gestellt, der ebenfalls ordentlich gehalten werden muss.
  • Offenes Feuer (Kerzenlicht u. ä.) ist in den Räumen verboten, ebenso das Rauchen! Das Rauchen beim Aschenbecher im Freien ist ab 22.00 Uhr wegen Ruhestörung verboten!
  • In den Räumen dürfen mit Ausnahme von Radler (max. Biergehalt im Getränk: 50%) keine alkoholischen Getränke konsumiert werden. Alkoholische Getränke sind für Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich verboten. Verstöße können zu einem dauerhaften Zutrittsverbot für diese Personen führen.
  • Musik darf zu keiner Ruhestörung der Nachbarn führen bzw. darf Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Wenn Fenster zum Lüften geöffnet oder gekippt werden, ist die Musik abzudrehen. Große Lautsprecherboxen dürfen gar nicht betrieben werden.
  • Längerer Aufenthalt im Freien, z. B. Kirchplatz und Treppe, ist ab 22.00 Uhr wegen der Rücksicht auf die angrenzenden Wohnungen (Pfarrer und Hausmeister) und die Nachbarn verboten. Auch das Verlassen der Räume darf nicht zur Ruhestörung führen. Der Aufenthalt im Garten des Kindergartens ist untersagt.
  • Private Partys, Geburtstagsfeiern und ähnliche Veranstaltungen sind verboten. Die Räume werden auch nicht fremdvermietet.
  • Personen, welche die Hausordnung nicht beachten, sind zum Verlassen der Jugendräume anzuhalten. Ggf. informiert der Gruppenleiter den Hausmeister, den Pfarrer oder den Pastoralreferenten. Der Zugang zu den Räumen kann dann untersagt und ein Hausverbot verhängt werden. Ebenso können der Pfarrer, der Pastoralreferent und der Hausmeister eine Veranstaltung beenden, alle teilnehmenden Personen zum Verlassen der Räume anweisen und den Haustürschlüssel einziehen, wenn die Hausordnung nicht eingehalten wird. Insbesondere Verstöße gegen das Alkoholverbot oder Ruhestörungen können zu einer temporären oder dauerhaften Schließung der Räume außerhalb der Gruppenstunde führen.

Die Kirchenverwaltung